Posttraumatische Belastungsstörung
Posttraumatische Belastungsstörung
Eine posttraumatische Belastungsstörung (F43.1 nach der ICD-10 GM) führt nicht zwingend (mindestens) zu einem Grad der Schädigungsfolgen von 30. Der GdS ist auch hier nach den rechtlich bindenden Vorgaben der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zu bestimmen. Der Beschluss des Sachverständigenbeirats "Versorgungsmedizin" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 6./7. November 2008 entfaltet keine rechtliche Bindungswirkung.
Landessozialgericht Baden-Württemberg 6. Senat   12.01.2017     L 6 VH 2746/15
Gerade die Posttraumatische Belastungsstörung ist eine besonders täuschungsanfällige Diagnose. Sie muss daher vor Gericht besonders kritisch überprüft werden.
Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 13. Senat
03.07.2020
L 13 SB 33/20
Versorungsmedizinische Grundsätze
in der Fassung der 5. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
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